Die Gemeindevertretung ist laut § 22 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Vertretung der Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.
Sie ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.
Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.
Die derzeitige Gemeindevertretung wurde am 26. Mai 2014 für die Dauer von 5 Jahren gewählt und besteht aus insgesamt 9 Gemeindevertretern. Alle Gemeindevertreter gehören der Wählerbündnis Pokrent-Neuendorf an.
Sprechzeiten des Bürgermeisters:
jeden 1. und 3 Mittwoch im Monat von 18.00 - 19.00 Uhr
im Bürgermeisterbüro, Neuendorferstraße 4, 19205 Pokrent